AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Malex-Consulting Gmbh
1. Geltungsbereich
Die Malex-Consulting GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch bei Folgeverträgen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder teilweise abweichende AGBs erkennt Malex-Consulting GmbH nicht an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgrundlagen
Die von der Malex-Consulting GmbH erstellten Angebote beziehen sich immer auf Aussagen / Anforderungen des Kunden und bedürfen der Schriftform. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Die Malex-Consulting GmbH berät den Kunden, dieser trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen, Bedürfnissen und Softwarerelease entsprechen. Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung beim Kunden eingeht, dies gilt auch bei nachfolgenden mündlichen Nebenabreden und Veränderungen.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge beginnen mit dem im jeweiligen Vertrag genannten Datum. Bei Verträgen ohne vereinbarte Laufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Diese verlängert sich automatisch, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung bedarf einer Bestätigung durch Malex-Consulting GmbH.
4. Lieferung und Lieferfristen
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders festgelegt, mit Porto- und Versandpauschale, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Die Lieferfristen sind in den Auftragsbestätigungen hinterlegt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Die Anzahl der Etiketten kann produktionsbedingt abweichen. Differenzen bis zu 10 % sind branchenüblich. Erbrachte Lieferungen und Leistungen sind entsprechend dem jeweils abgeschlossenen Vertrag zu begleichen. Vereinbarte und gelieferte Komponenten sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Malex-Consulting GmbH. Nicht bezahlte Komponenten können rückgefordert werden (Hardware durch Rücksendung, Software durch beglaubigte Deinstallation). Bei Lieferverzügen infolge höherer Gewalt ist die Malex-Consulting GmbH berechtigt, die Vertragsleistungen zu einem späteren angemessenen Zeitpunkt zu erbringen. Tritt ein solcher Fall ein, wird der Kunde schriftlich benachrichtigt. In diesem Fall kann der Käufer der Malex-Consulting GmbH eine Nachfrist setzen. Die Mindestdauer der Nachfrist beträgt mindestens 10 Arbeitstage. Wird diese Nachfristsetzung nicht eingehalten und erfolgt keine Reaktion durch die Malex-Consulting GmbH, kann der Kunde fristlos vom Vertrag zurücktreten.
5. Gewährleistung und Mängelhaftung
Die von der Malex-Consulting GmbH erstellten Systeme gliedern sich in unterschiedlichste Komponenten wie Hardware, Software und Verbrauchsmaterial. Diese sind auf einander abgestimmt. Die Malex-Consulting GmbH gewährleistet, dass die Komponenten gemäß Abstimmung eingerichtet sind und die zugesagten Funktionen und Eigenschaften besitzen. Ausgeschlossen sind Fabrikationsmängel. Für deren Beseitigung ist die Malex-Consulting GmbH in der Pflicht. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate und beginnt mit Lieferdatum. Dieser Anspruch erlischt automatisch bei unsachgemäßer Nutzung und wenn der Käufer Anweisungen gemäß Beschreibung nicht befolgt oder selbständig Änderungen an Komponenten vornimmt oder vornehmen lässt. Treten Mängel an gelieferten Komponenten auf, sind diese der Malex-Consulting GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen aussagekräftig zu dokumentieren und schriftlich zu übergeben. Die Malex-Consulting GmbH hat für die Mängelbeseitigung zu sorgen. Das gilt auch bei unbefriedigender Arbeitsqualität der überlassenen Assistenten. Bleibt eine zeitnahe Meldung aus, erfolgt die Rechnungsstellung bis zum Tag der schriftlichen Mängelmeldung. Übereinstimmend wird festgehalten, dass Software auch bei sorgfältigster Leistungserbringung Fehler enthalten kann. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Zahlungen
Rechnungen von Malex-Consulting GmbH sind innerhalb 14 Tagen netto über das angegebene Bankkonto zu begleichen. Verschiebt sich die Abnahme beim Kunden aus einem Grund, den die Malex-Consulting GmbH nicht zu vertreten hat, ist die Malex-Consulting GmbH berechtigt, außerhalb getroffener Vereinbarung Zwischenrechnungen zu stellen. In diesem Falle ist Malex-Consulting GmbH berechtigt, Vorhaltegebühr oder Bereitschaftsgebühr in Rechnung zu stellen. Die Höhe wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
7. Lizenz Gewährung und Nutzungsrechte
Mit der Beauftragung und anschließender Installation eines von Malex-Consulting GmbH erstellten Systems, erkennt der Kunde die Lizenz Bedingungen an. Gelieferte Systeme oder Komponenten werden nur vom Auftraggeber in den mit Malex-Consulting GmbH vereinbarten Struktureinheiten genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ändern sich Unternehmensstrukturen des Kunden, so dass die mit Malex-Consulting GmbH vereinbarten Verträge betroffen sind, ist Malex-Consulting GmbH davon in Kenntnis zu setzen. Malex-Consulting GmbH entscheidet schriftlich über Veränderung der Lizenz- und Wartungsvereinbarungen. Erfolgt die Übernahme durch ein anderes Unternehmen, ist die Malex-Consulting GmbH davon in Kenntnis zu setzen. Die Nutzungsrechte gehen nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. In diesem Falle werden die Nutzungsrechte neu verhandelt und angepasst.
8. Geheimhaltung und Sicherheit
Gewonnene Informationen aus dieser Geschäftsbeziehung werden nur intern verarbeitet und nicht an Dritte weiter gegeben. Übergebene Unterlagen des Kunden werden nach Projektabschluss zurück gegeben oder vernichtet. Dazu werden auch die durch die Malex-Consulting GmbH verpflichteten Inventurassistenten hingewiesen. Auf Wunsch wird diese Belehrung aktenkundig gemacht.
9. Schlussbestimmungen
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Alle Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen. Sollten einzelne Punktes dieses Vertrages unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Erfüllungsort ist Leverkusen, Bundesrepublik Deutschland.
Leverkusen, Dezember 2023